Bis 50 Mio Euro Deckungssumme Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Führen ohne Leine oder Maulkorb Beim Hund bis zur vereinbarten Deckungssumme mitversichert
Forderungsausfalldeckung Übernahme der Kosten eines durch einen Dritten verursachten Schadens, wenn diese Person diesen nicht zahlen kann
Ihre Leistungen der Gothaer Tierhalterhaftpflicht
Mit unserer Tierhalterhaftpflicht sind Ihre Vierbeiner bestens abgesichert
Leistungen für den Hund
Leistungen für das Pferd
Deckungssumme
Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag zu dem wir die Leistung erbringen. Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Rahmen der 50 Mio. Euro-Deckung maximal 20 Millionen Euro je Person. Per Gesetz haften Sie als Tierhalter\*in für Schäden in unbegrenzter Höhe. Unsere Tierhalterhaftpflicht bietet Ihnen finanzielle Sicherheit durch die Wahl zwischen drei hohen Deckungssummen.
10, 20 oder 50 Mio. €
10, 20 oder 50 Mio. €
Forderungsausfalldeckung
Für den Fall, dass Sie einmal selbst der/die Geschädigte sind und der/die fremde Tierhalter\*in den Schaden nicht zahlen kann, gibt es die Forderungsausfalldeckung.
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, weltweit fünf Jahre, bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Schäden durch einen Deckakt
Mitversichert sind Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Kautionsleistung im Ausland
Ist bei Schäden im europäischen Ausland eine Kaution zu hinterlegen, strecken wir diese vor.
Schäden durch Welpen
Mitversichert sind Schäden durch Welpen des Hundes bis zum Alter von 12 Monaten und bis zur vereinbarten Deckungssumme. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin befinden.
Führen ohne Leine
Versicherungsschutz besteht auch beim Führen ohne Leine oder Maulkorb bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Mietsachschäden
Bei gemieteten Ferienwohnungen, Hotelzimmern und Schiffskabinen ist auch das Inventar bis zur vereinbarten Deckungssumme mitversichert: z. B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr.
Schäden durch Fohlen
Mitversichert sind Schäden durch Fohlen des Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten und bis zur vereinbarten Deckungssumme. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin befinden.
Teilnahme an Rennen und Turnieren
Mitversichert ist die Teilnahme an Rennen und Turnieren sowie den Vorbereitungen (Training) bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Mietsachschäden an Immobilien
Mitversichert sind Schäden an gemieteten Immobilien, z. B. Stallungen, Boxen oder Weiden und Zäunen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Mietsachschäden an Pferdeanhängern
Mitversichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern.
bis 10.000 €
Mietsachschäden an Reitutensilien
Mitversichert sind Schäden an gemieteten und geliehenen Reitutensilien, wie z. B. Sattel, Helm oder Trense.
Weitere Informationen zur Gothaer Tierhalterhaftpflicht
Wer ist versichert?
Sie als Hundhalter*in
Sie als Pferdehalter*in
Familienangehörige
Der/die Hüter*in der Hunde oder Pferde (nicht gewerbsmäßig)
Bei Pferden zusätzlich fremde Reiter*innen und Reitbeteiligte
Sie als Tierhalter*in auch bei gelegentlicher beruflicher Nutzung des versicherten Tieres als Therapie- oder Besuchshund - bzw. -pferd, Rettungs-, Suchhund oder als Wachhund. Dies gilt für eine selbständige, nebenberufliche Tätigkeit bis max. 12.000 Euro Gesamtjahresumsatz und als Angestellte*r (keine selbständige hauptberufliche Tätigkeit).
Hilfe, wenn es darauf ankommt
Ihr Hund wird an der Leine geführt und schnappt nach einem Radfahrer. Ihr Pferd scheut und verletzt einen Passanten. Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen.
Als Kunde bzw. Kundin steht Ihnen unser gebührenfreies Gothaer Service-Telefon zur Verfügung. Sie erreichen uns rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Versicherungsbedingungen der Gothaer Tierhalterhaftpflicht
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Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung
Wer braucht eine Tierhalterhaftpflicht?
Jede*r Besitzer*in eines Hundes oder eines Pferdes benötigt eine Tierhalterhaftpflicht. Denn Sie haften für Ihren Hund bzw. Ihr Pferd, wenn eine Person oder eine Sache zu Schaden kommt. Das nennt sich Gefährdungshaftung. Sie haften unbegrenzt für von Ihren Tieren verursachte Schäden.
Ihr Hund wird zum Beispiel von einem anderen Hund angegriffen und verteidigt sich. Der/die Eigentümer*in des angreifenden Hundes geht dazwischen und wird von Ihrem Hund verletzt. Dann müssen Sie für den entstandenen Schaden bezahlen.
Was ist bei der Tierhalterhaftpflicht versichert?
Bei der Tierhalterhaftpflicht sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Die Deckungssumme beträgt 10, 20 oder 50 Mio. Euro. Die Deckungssumme können Sie beim Abschluss selbst wählen.
Folgendes ist dabei abgesichert:
Forderungsausfalldeckung, d.h., dass Ihr eigener Schaden auch dann bezahlt wird, wenn der Schädiger nicht zahlen kann
Vorübergehende Auslandsaufenthalte, innerhalb von Europa zeitlich unbegrenzt, weltweit fünf Jahre
Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt
Ist bei Schäden im europäischen Ausland eine Kaution zu hinterlegen, strecken wir diese vor
Schäden durch Welpen Ihres Hundes oder durch Fohlen Ihres Pferdes bis zum Alter von zwölf Monaten, wenn sie sich noch in Ihrem Besitz befinden
Versicherungsschutz beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb
Bei gemieteten Immobilien ist auch das Inventar mitversichert: z. B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr, Stallungen, Boxen, Weiden oder Zäune
Bei Pferden die Teilnahme an Rennen und Turnieren sowie das Training davor
Schäden an gemieteten Pferdeanhängern und an gemieteten Reitutensilien
Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch im Ausland?
Die Tierhalterhaftpflicht gilt innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt. Weltweit ist sie auf fünf Jahre begrenzt.
Im Ausland muss man manchmal für einen verursachten Schaden eine Kaution hinterlegen. Falls Ihr Tier einen Schaden verursacht hat und eine Kaution verlangt wird, strecken wir diese vor.
Was bedeutet Forderungsausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung stellt sichert, dass Sie als Geschädigte*r Ihren Schadensersatz erhalten. Die Versicherung leistet dann, wenn der/die fremde Verursacher*in finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu bezahlen.
Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch, wenn ich meinen Hund frei laufen lasse?
Ja, auch wenn Sie Ihren Hund nicht an der Leine führen oder er keinen Maulkorb trägt, haben Sie Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Muss ich eine Hundehaftpflicht haben?
Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Pflicht. In Hamburg, Berlin, Thüringen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist eine Tierhalterhaftpflicht dagegen Pflicht. In allen anderen Bundesländern müssen nur bestimmte Hunderassen versichert werden. Hier sollten Sie sich erkundigen, ob Ihre Hunderasse dabei ist.
Es wird grundsätzlich empfohlen, eine Hundehaftpflicht zu haben, denn sonst müssen Sie Schäden aus eigener Tasche bezahlen.
Leistet die Tierhalterhaftpflicht für alles, was mein Tier beschädigt?
Wenn Ihr Hund oder Pferd bei Bekannten oder Fremden Schäden verursacht, so sind diese abgedeckt bis zu Ihrer gewählten Deckungssumme.
Eigene Schäden innerhalb Ihrer Familie sind jedoch nicht versichert.
Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch für Katzen und Kleintiere?
Nein, in unserer Tierhalterhaftpflicht sind ausschließlich Hunde und Pferde versichert.
Sind Schäden durch Welpen oder Fohlen mitversichert?
Ja, Schäden durch Welpen Ihres Hundes bzw. durch Fohlen Ihres Pferdes sind mitversichert.
Voraussetzungen:
Bis zu einem Alter von zwölf Monaten.
Die Tiere befinden sich bis dahin noch in Ihrem Besitz.
Haben Sie Fragen zur Gothaer Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Sie möchten Ihren Hund oder Ihr Pferd mit der Tierhalterhaftpflicht zuverlässig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!
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